Beratungsleistungen

Wir beraten Betriebsräte auf der Basis von § 80 (3) und § 111 BetrVG. Hier sind einige Beispiele für Fälle, in denen wir Betriebsräte unterstützen.

  • Bei Betriebsänderungen
  1. Nachvollzug, Prüfung und Beurteilung der geplanten Maßnahmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht
  2. Plausibilitätsprüfung der Unterlagen, Informationen und Argumentationen des Arbeitgebers
  3. Inhalte und Verhandlung des Interessenausgleichs und Sozialplans
  • Beisitzer in Einigungsstellen
  1. Interessenausgleich und Sozialplan bei Personalabbau
  2. Arbeitszeit
  3. Information des Wirtschaftsausschusses
  • Moderation von Betriebsratsklausuren, z.B.
  1. Jahresplanung der Betriebsratsarbeit
  2. Erarbeitung und Priorisierung einer Aktivitäten-Planung
  3. kick-off-Veranstaltung bei Betriebsänderungen
  • Beurteilung von Sanierungskonzepten
  • Gutachten zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
  • Beurteilung von Outsourcing-Vorhaben
  • Einführung neuer Managementmethoden
  • Beratung im Insolvenzverfahren bzw. Insolvenzantragsverfahren

Die Kosten der Beratung trägt nach § 40 BetrVG das Unternehmen:

  • Im Fall einer Betriebsänderung kann der Betriebsrat durch Beschluss einen Berater hinzuziehen, wenn mehr als 300 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sind (§ 111 BetrVG)
  • In sonstigen Fällen bedarf es einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber nach § 80 (3) BetrVG.

In-House-Seminare

Wir führen in-house-Seminare durch, die speziell auf die Anforderungen und Bedürfnisse des konkreten Betriebsrates und Wirtschaftsausschusses vorbereitet werden.

Für den Betriebsrat hat dies den Vorteil, dass die konkreten Fragestellungen des Gremiums bearbeitet werden. Vorab gestellte Themen und Fragen werden auf jeden Fall behandelt. Dauer und konkreter Termin können nach den Bedürfnissen der Teilnehmer abgesprochen werden.

Für den Arbeitgeber haben in-house-Seminare den Vorteil, dass keine Kosten für Reise und Unterkunft für die teilnehmenden Betriebsräte anfallen. Es fällt nur das Honorar für den Referenten zuzüglich Reise- und Hotelkosten an.

Themenbereiche für ein solches Seminar sind u.a.

  • Betriebsvereinbarungen
  1. Positionierung des Betriebsratsgremiums
  2. Erarbeitung von Vereinbarungsentwürfen
  3. Verhandlungsvorbereitung
  • Verhandlungsführung für Betriebsräte
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Restrukturierungsprozessen
  • Betriebswirtschaftliche Themen
  1. Grund– und Aufbauseminare für den Wirtschaftsausschuss
  2. Bilanzen lesen und verstehen
  3. Outsourcing und make-or-buy-Entscheidungen
  4. Balanced Scorecard als Managementinstrument
  5. Wertorientierte Unternehmensführung (z.B. mit Economic Value Added (EVA®)